Als Künstler richtig versichert
Was ist die Künstlersozialkasse/ Künstlersozialversicherung
Ein Teil der deutschen Sozialversicherung ist die Künstlersozialversicherung. Damit können freiberuflich tätige Künstler und Publizisten eine gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
Sie zahlen dort nur in etwa den Anteil, wie ihn Arbeitnehmer zahlen müssen. Die in Wilhelmshaven ansässige Kasse ist zwar nicht selbstständig, aber eine gesonderte Abteilung der Unfallversicherung von Bund und Bahn.
Bestimmungen der Künstlersozialversicherung
Die Beitragszahlung richtet sich nach dem Einkommen. Liegt dieses unter 3.900 Euro jährlich kann die KSK nicht in Anspruch genommen werden. Die Kasse zieht die festgelegten Beiträge ihrer Mitglieder ein, und reicht sie an die jeweilige Krankenkasse etc. weiter, zu deren Mitgliedschaft sich der Künstler entschlossen hat. Die Beiträge, die der Künstler nur zur Hälfte (wie Arbeitnehmer) zahlen muss, werden von der KSK aufgestockt.
Damit soll gewährleistet werden, dass die selbstständige Arbeit von musischen oder bildenden Künstlern sowie Publizisten nicht aufgrund der fehlenden sozialen Absicherung unterbleibt. Nicht in diese Kasse integriert werden Kunsthandwerke wie Goldschmiede oder Instrumentenbauer. Ohne diesen Berufen eine Kunst absprechen zu wollen, sind diese Handwerker im eigentlich Sinne, und müssen sich privat als Selbstständige versichern.
Die Finanzierung
Die Leistungen werden von der jeweiligen Kasse (Krankenkasse, Rentenkasse etc.) nach deren Richtlinien erbracht. Das Geld, das die KSK braucht, um die Beiträge aufzustocken, kommt aus anderen Mitteln. Daran sind beteiligt: die Verwerter künstlerischer Leistungen in Form der Künstlersozialabgabe (derzeit ca. 5,2 %) sowie der Bund. Diese Art der besonderen Sozialversicherung ist eine einmalige Errungenschaft. Ca. 180.000 Versicherte sind derzeit in der KSK Mitglied. Den Unterlagen der Kasse ist zu entnehmen, dass das durchschnittliche jährliche Einkommen der Künstler bei ca. 15.000 Euro liegt.
Pro und Contra
Kritik kommt vom Bundesverband der Selbstständigen, die es als „zweierlei Maß“ ansieht, wie die Selbstständigkeit bemessen bzw. unterstützt wird. Auch für kleinere Betriebe wäre in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Unterstützung der Sozialversicherung angemessen. Noch ein anderer Aspekt wird bemängelt: der KSK darf nur angehören, wer nicht mehr als einen Angestellten hat. Bewirbt sich nun dieser Künstler um einen Job, muss der Auftraggeber die erwähnten Beiträge in Form der Künstlersozialabgabe leisten. Entscheidet er sich für einen Künstler, der aufgrund mehrerer Mitarbeiter nicht der KSK angehört, entfällt für ihn diese Leistung. Dies bringe ein Ungleichgewicht im Wettbewerb mit sich.
KSK
Für die KSK gibt es aber ebenfalls Stimmen. Viele Verbände wie auch die Journalistengewerkschaft weisen darauf hin, dass eine Abschaffung dieser Vergünstigung das Ende des freien Journalismus wäre. Außerdem ist die KSK die einzige soziale Absicherung, die Künstler in Anspruch nehmen können. Daher muss diese erhalten bleiben. Denn die Kreativen der Gesellschaft stellen ohnehin nicht die wirtschaftlich beste Klasse dar und würden durch eine Abschaffung an einer Ausübung ihrer Kunst gehindert.
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