Düstere Zeiten
Die Geschichte der verbotenen Kunst
Die verbotene Kunst war immer ein Ergebnis der politischen und/oder religiösen Umstände. Niemals hat ein Kunstwerk verboten werden können, weil es an sich einen verbotswürdigen Anlass gab, sondern nur, weil es zu einer Zeit populär war, geschaffen wurde oder Bekanntheit erlangte, in der der Inhalt den politischen oder religiösen Machtverhältnissen zuwider stand.


Verbotene Kunst zu jeder Zeit
Fast jede Epoche hat ihre dunklen Flecken – auch was die Missachtung der künstlerischen Freiheit anbelangt. So gibt es durchaus auch aktuell solche Verbote, oder zumindest Anflüge davon. Zwar ohne gültige Rechtsgrundlage, so aber nicht minder vehement durchgesetzt wurden zum Beispiel Verbote in Russland, die vor ca. 10 Jahren dazu führten, dass diverse Werke nicht gezeigt werden durften.
Schließlich gab es eine Ausstellung mit Werken „Verbotener Kunst 2006“ in Moskau, bei der diese Werke gezeigt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. „Christen“ hatten zum Beispiel dagegen geklagt, dass Micky Maus als Christus dargestellt worden war.
Verbotene Kunst in der DDR
Zwar stand auf dem Papier in der Verfassung der DDR noch „Die Kunst, die Wissenschaft und die Lehre sind frei“, doch dies wurde, entsprechend der täglichen Praxis, 1968 auch im Gesetzestext geändert in „sozialistische Kultur“. Tatsächlich wurde die Kunst den Vorgaben der Partei SED unterworfen. So wurden Kunstformen verboten, die Kritik an der herrschenden Ordnung ausdrückten.
Außerdem wurden Filme verboten, wie „Die Glatzkopfbande“, „Der Frühling braucht Zeit“ oder „Spur der Steine“, der zwar zunächst uraufgeführt und drei Tage im Kino ausgestrahlt wurde, dann aber verboten war. Ähnlich war es in der Malerei. Nach der Wende initiierte Werner Schmidt, früherer Leiter des Kupferstichkabinetts in Dresden, eine Ausstellung mit „Verbotener Kunst“, die er dort über Jahre zusammengetragen hatte. Zusammen mit anderen Kunstgegenständen umfasste die Ausstellung 330 Zeichnungen und Co.

Als entartete Kunst wurden sie bezeichnet – die künstlerischen Werke während der Nazi-Ära, die nicht mit der herrschenden Diktatur in Einklang zu bringen waren. Dazu gehörten unter anderem Expressionismus, Dadaismus und Surrealismus. Künstler dieser Kunstrichtungen wurden mit Berufs- bzw. Malverboten belegt, die Werke wurden aus Museen und Sammlungen entfernt oder sie zwangen Künstler zur Emigration; einige wurden sogar ermordet.
Außer der Malerei traf dies auch andere Kunstrichtungen, wie man am Beispiel der Bücherverbrennung von 1933 sah. Die Nürnberger Gesetze von 1935 lösten eine Welle der Flucht von Künstlern aus, wie Karl Schmidt-Rottluff, ein Expressionist aus Chemnitz oder Karl Hofer aus Karlsruhe, der ebenfalls dieser Kunstbewegung angehörte.

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