Leerer vergoldeter Bilderrahmen an einer Wand, davor Lupe und alte Auktionskataloge auf einem Schreibtisch

Kunst · Provenienz

Art Loss Register – die Datenbank für gestohlene Kunst

Kunst6 Min.Aktualisiert Juli 2026

Wofür steht ALR?

ALR ist die Abkürzung für Art Loss Register — auf Deutsch etwa „Kunstverlust-Register". Es ist die größte private Datenbank für gestohlene und verschollene Kunst weltweit, sitzt in London und wurde 1990 gegründet.

Hinter der Gründung standen keine Idealisten, sondern die Betroffenen selbst: die Auktionshäuser Sotheby's und Christie's, Verbände des Kunsthandels, Versicherer und die Forschungsstiftung IFAR. Wer mit Kunst handelt, haftet für das, was er verkauft — und genau daraus entstand der Bedarf.

Rund 700.000 Objekte sind erfasst, jährlich laufen etwa 450.000 Abfragen durch die Datenbank. Das sind mehr als 1.200 pro Tag.

Was in der Datenbank steht

Erfasst wird nicht nur Malerei. Im Bestand stehen Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen, Antiquitäten, Uhren, Schmuck, Silber und Sammlerstücke — alles, was gestohlen, geraubt oder im Zuge eines Versicherungsfalls als verschollen gemeldet wurde.

Die Meldungen kommen von Bestohlenen, Versicherern, Polizeibehörden und Nachlässen. Ein Objekt bleibt so lange verzeichnet, bis es wieder auftaucht und der Fall geklärt ist.

Gibt es eine zentrale Datenbank für verschollene Kunst?

Nein — eine einzige, amtliche Datenbank für ganz Europa existiert nicht. Das ist der Grund, warum das ALR überhaupt diese Stellung hat: Es füllt eine Lücke, die der Staat offen lässt.

Daneben gibt es öffentliche Verzeichnisse mit anderem Zuschnitt — etwa die Fahndungsbestände der Polizeibehörden und Interpols Datenbank gestohlener Kunstwerke. Sie erfassen jedoch nur, was zur Anzeige kam. Das ALR ist privat, kommerziell und deshalb umfassender, aber eben auch kostenpflichtig.

Der praktische Unterschied

Eine Interpol-Abfrage ist kostenlos, deckt aber nur polizeilich gemeldete Fälle. Das ALR erfasst zusätzlich, was Versicherer und Private melden — und liefert eine schriftliche Bescheinigung, die vor Gericht zählt.

Warum deutsche Händler abgleichen müssen

Wer in Deutschland gewerblich mit Kulturgut handelt, hat nach § 42 des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) sieben Sorgfaltspflichten. Eine davon ist wörtlich, zu prüfen, „ob das Kulturgut in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen und Datenbanken eingetragen ist".

Die weiteren Pflichten aus § 42 Absatz 1:

Nr.Pflicht
1Name und Anschrift von Veräußerer, Einlieferer, Erwerber oder Auftraggeber feststellen
2Beschreibung und Abbildung anfertigen, die das Stück identifizierbar macht
3Die Provenienz prüfen
4Nachweise über rechtmäßige Ein- und Ausfuhr prüfen
5Auf Handels-, Ein- oder Ausfuhrverbote prüfen
6Prüfen, ob das Stück in Verzeichnissen und Datenbanken eingetragen ist
7Schriftliche Erklärung des Veräußerers über seine Verfügungsberechtigung einholen

Ausgenommen sind unter anderem der allgemeine Buchhandel, Bild- und Tonträger sowie nicht-archäologisches Kulturgut unter 5.000 Euro. Oberhalb dieser Grenze gilt die Prüfpflicht — und ein ALR-Abgleich ist der übliche Weg, sie zu erfüllen und zu belegen.

Wie eine Abfrage abläuft

Man meldet das Objekt mit Beschreibung, Maßen und Foto. Das ALR gleicht gegen den Bestand ab und stellt das Ergebnis schriftlich aus. Bei einem Treffer wird nicht automatisch die Polizei eingeschaltet — das ALR vermittelt zunächst zwischen den Parteien, weil viele Fälle Erbstreit oder Restitution betreffen, nicht Diebstahl.

Für Museen, Auktionshäuser und Messen läuft das als Dauerprüfung: Die Kunstmesse TEFAF lässt ihre Exponate seit 2000 vom ALR gegenprüfen, bevor sie überhaupt ausgestellt werden dürfen.

Für Privatleute

Auch als Käufer kann man einzeln abfragen. Wer ein Bild für 20.000 Euro erwirbt und die Herkunft nicht kennt, kauft sonst womöglich einen Anspruch mit — gutgläubiger Erwerb schützt bei gestohlener Ware nicht zuverlässig.

Quellen

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext. Weiterführend: Kunst als Wertanlage.

Häufige Fragen

Wofür steht die Abkürzung ALR?

ALR steht für Art Loss Register, die größte private Datenbank gestohlener und verschollener Kunst. Sie wurde 1990 gegründet und sitzt in London.

Wie viele Objekte sind im Art Loss Register erfasst?

Rund 700.000 Objekte. Jährlich laufen etwa 450.000 Abfragen gegen die Datenbank.

Gibt es eine zentrale europäische Datenbank für verschollene Kunstwerke?

Nein. Eine einheitliche amtliche EU-Datenbank existiert nicht. Neben dem privaten Art Loss Register gibt es die Fahndungsbestände der Polizeibehörden und die Interpol-Datenbank, die aber nur polizeilich gemeldete Fälle enthalten.

Muss ich als Kunsthändler das Art Loss Register abfragen?

Das Gesetz nennt keine bestimmte Datenbank. § 42 Absatz 1 Nummer 6 KGSG verlangt aber zu prüfen, ob das Kulturgut in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen und Datenbanken eingetragen ist. Der ALR-Abgleich ist der übliche Weg, das zu erfüllen und nachzuweisen.

Ab welchem Wert gelten die Sorgfaltspflichten?

Nicht-archäologisches Kulturgut unter 5.000 Euro ist von den Pflichten des § 42 KGSG ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind der allgemeine Buchhandel sowie Bild- und Tonträger.

Was passiert bei einem Treffer in der Datenbank?

Das ALR vermittelt zunächst zwischen den Beteiligten. Viele Treffer betreffen Erbstreitigkeiten oder Restitutionsfälle und nicht einen aktuellen Diebstahl.